Seit Einführung der Vorschrift des § 7g EStG wurde diese durch eine Vielzahl von Gesetzen teilweise erheblich geändert. Von diesen Änderungen haben die meisten einen konjunkturpolitischen Hintergrund. Insbesondere an der bislang letzten Änderung im Rahmen des Maßnahmenpakets „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung“ zeigt sich die große wirtschaftliche Bedeutung dieser Vorschrift. Dass gerade § 7g EStG so oft als wachstumsstärkendes Mittel eingesetzt worden ist, dürfte zum einen an der von den übrigen Vorschriften des EStG losgelösten Sonderstellung liegen, aber auch daran, dass sich die angestrebte Verbesserung der Wettbewerbssituation durch die beabsichtigten Liquiditäts- und Finanzierungsvorteile sowie die Stärkung der Eigenkapitaldecke recht zügig beim Stpfl. ergeben können; so werden dann auch für die Kassenjahre 2009 und 2010 allein aufgrund der Anhebung der Betriebsgrößenmerkmale Steuermindereinnahmen von ca. 605 Millionen € erwartet . Die in § 7g EStG normierte Förderung ist durch das UntStRefG 2008 grundlegend geändert worden. Gegenstand dieser Untersuchung ist die Ausarbeitung der sich daraus für kleine und mittlere Einzelunternehmen ergebenden Chancen und Risiken. Durch die entsprechende Berücksichtigung der Verwaltungsauffassung erfolgt eine praxisnahe Betrachtung sowohl der sich ergebenden Gestaltungsalternativen als auch der auftretenden Risiken. Nach einem kurzen historischen Überblick und einer Betrachtung der Gründe für die Neufassung sowie deren Zielsetzung, wird die Vorschrift des § 7g EStG entsprechend dem chronologischen Ablauf einer Investition untersucht.