Besonderheiten des Steuerrechts im Gesundheitswesen am Beispiel Krankenhaus by André Boer

Besonderheiten des Steuerrechts im Gesundheitswesen am Beispiel Krankenhaus

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Die World Health Organization definiert in ihrer Satzung Gesundheit als „a state of complete physical, mental and social well-being and not merely the absence of disease or infirmity.“ Sämtliche Einrichtungen, die diesen Zustand verfolgen, können in die Branche des Gesundheitswesens eingeordnet werden. In der Praxis sind die Felder demnach vielfältig, da Bereiche wie Altenpflege, selbständige Ärzte, Gemeinschaftspraxen, medizinische Versorgungszentren, aber auch Felder wie sonstige Heil- und Heilhilfsberufe sowie Versicherungsunternehmen oder medizinische Forschung davon umfasst werden. Sucht man nach Besonderheiten unter steuerlichen Punkten, so fallen bei Betrachtung der Geschäftsberichte insbesondere Aspekte bezüglich des noch nicht erwähnten Branchenfelds der Krankenhäuser auf, da diese Positionen – wie die „Auswirkungen der noch gemeinnützigen Krankenhausgesellschaften“ – beinhalten, die in einer solchen Form in anderen Branchen fehlen. Auch die sich aus der Erfüllung und Unterstützung der öffentlichen Aufgabe des Gesundheitswesens ergebenen Möglichkeiten der vielfältigen Organisationsformen/-strukturen – beispielsweise in öffentlich- oder privatrechtlicher Form sowie weiteren Unterabzweigungen –, zeigen einen steuerlich interessanten Aspekt, da sich dadurch unterschiedliche steuerliche Behandlungen gleicher Leistungen ergeben können. In der Arbeit soll daher der Bereich des Krankenhauses als Teilaspekt der Branche des Gesundheitswesens näher durchleuchtet werden, um das Steuerrecht als solches aus einem anderen Blickwinkel zu zeigen und steuerliche Branchenbesonderheiten herauszustellen.

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