Wichtigstes Merkmal des Kirchenrechts ist die Zurückführbarkeit des Rechtes auf die Offenbarung. So behandelt der Codex Iuris Canonici (CIC) kein weltliches Recht, sondern Themenkomplexe und Fragen, die aus dem Glauben und aus der Nachfolge Jesu entspringen und damit göttlichen Ursprung besitzen. Die Katholische Kirche fast in ihren Gesetzestexten also Regelungen zusammen, derer es dringend bedarf, um die Offenbarung mit all ihren Facetten zu schützen, zu tradieren und zu vitalisieren. Gegenstand dieser Arbeit sind die strafrechtlichen Vorschriften des CIC, die überschrieben sind mit „Straftaten gegen Leben und Freiheit des Menschen“. Vereinfachend lassen sich daraus zwei Fragen ableiten: zum Einen, warum die Kirche auch strafrechtliche Bestimmungen benötigt. Diese Frage ist einfach zu beantworten: Das Kirchenrecht hat unter anderem die Aufgabe, das göttliche Werk innerhalb der Welt in den Bereichen, auf die die Kirche Einfluss nehmen kann, zu schützen und zu verteidigen. Gegebenenfalls macht dies Sanktionen notwendig. Zum Anderen stellt sich die Frage, warum mit dem Leben und der Freiheit des Menschen Werte Einzug in den CIC gefunden haben, die scheinbar nicht in den ureigenen Bereich des Glaubens und der göttlichen Offenbarung fallen. Dieser Frage ist aber entschieden zu widersprechen. Das Leben und die Freiheit eines jeden geborenen oder ungeborenen Menschen ist wichtiger Bestandteil von Gottes Werk. Der Mensch ist die Krönung der göttlichen Schöpfung, da er nach dem Vorbild Gottes geschaffen wurde. Ein neues Leben entsteht durch den Akt der Liebe, in dem Gott gegenwärtig ist. Dem Menschen wurde durch Gott selbst die Freiheit gegeben, unabhängig zu handeln und frei zu denken. Das humane Leben und die Freiheit des Menschen sind also besonders wertvolle Gegenstände der Offenbarung, denen der umfassende Schutz der Kirche zukommen muss. Stellt man nun allerdings fest, dass sich lediglich zwei canones des CIC, nämlich die canones 1397 und 1398, mit Straftaten beschäftigen, die sich gegen das Leben oder die Freiheit des Menschen richten, so drängen sich Bedenken in den Vordergrund, ob es dem Kirchenrecht und der Kirche auf diese Weise möglich ist, das Leben umfassend zu schützen und zu verteidigen.