Die Kostenträgerzeitrechnung (kurzfristige Erfolgsrechnung, kurzfristige Betriebsergebnisrechnung) ist Bestandteil des internen Rechnungswesens. Sie hat die Aufgabe durch eine Gegenüberstellung der Leistungen und Kosten einer Abrechnungsperiode das Betriebsergebnis zu ermitteln und durch eine Aufschlüsselung der Leistungen und Kosten nach Kostenträgern bzw. Kostenträgergruppen die Ursachen des Erfolges erkennen zulassen, um kurzfristige Entscheidungen treffen zu können. Die kurzfristige Ermittlung des Betriebserfolges ist außerdem notwendig, um eine Kontrolle über die betriebliche Leistungserstellung und des Absatzes zu gewährleisten. Sie ist durch zwei wesentliche Merkmale gekennzeichnet: - Sie stellt den Erfolg als Ergebnis einer betrieblichen Kosten- und Leistungsrechnung fest. Hierzu ermittelt sie das sachzielbezogene Ergebnis einer Periode und klammert damit das Finanzergebnis sowie das außerordentliche Ergebnis, die im Jahresabschluß enthalten sind, aus. - Sie ermittelt diese Informationen relativ kurzfristig Der Betriebserfolg wird in der Regel monatlich ermittelt, mindestens aber vierteljährlich, um betriebliche Entscheidungen rechtzeitig treffen zu können. Auf welche Weise kann nun das kurzfristige Betriebsergebnis ermittelt werden? Hierfür gibt es zwei Methoden das Gesamtkostenverfahren und das Umsatzkostenverfahren. Grundlage können dabei beim Umsatzkostenverfahren sowohl die sogenannten Vollkosten als auch die Teilkosten sein, wohingegen das Gesamtkostenverfahren nur auf Vollkostenbasis durchgeführt wird.