Das Recht für geistiges Eigentum oder auch Urheberrecht bildete sich zwischen Spätmittelalter und dem Beginn des 19. Jahrhunderts in Europa. In der Antike bis zum Hochmittelalter existierte kein Schutz für geistiges Eigentum, sondern vielmehr Regelungen für Sachbesitz als Eigentum (vgl. Schickert 2005 : 52), jedoch war der Begriff bereits bekannt. Wichtige Werke wurden in der Antike ununterbrochen von Mönchen von Hand kopiert, in verschiedene Sprachen übersetzt und somit ohne Einwilligung des Urhebers vervielfältigt. Lediglich das Stehlen oder Zerstören von Besitzgegenständen wurde bestraft. Der Urheber eines Buches konnte sich allerdings mit Flüchen vor ungewollten Kopien schützen. So schreibt Markus Junker, dass „Eike Repgow im Sachsenspiegel denjenigen, die sein Werk verfälschten“ (Junker 2002), schriftlich mit „Aussatz und Hölle“ drohte. Das Wort Plagiat stammt von dem lateinischen Wort plagium ab und bedeutet „die Entführung freier Menschen in die Sklaverei“ (Schickert 2005 : 69). Marcus Valerius Martialis prägte diesen Begriff, da er diesen mir einer Person namens Fidentius in Verbindung brachte, der Martials Gedichte unter eigenem Namen vorlas und somit diese bildlich gesehen versklavte.