Lokale Gleichheitsprobleme werden zunehmend internationalisiert. Internationale Rechtsprechungsorgane wie der UN-Menschenrechtsausschuss und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sind mehr denn je gewillt, Fragen der menschenrechtlichen Gleichheit zu behandeln. Dabei geraten zunehmend auch subtilere Formen der Ungleichbehandlung, wie etwa die der indirekten Diskriminierung, in den Blick der völkerrechtlichen Rechtsprechung. Dafür bedarf es einer tragfähigen gleichheitsrechtlichen Dogmatik. Anhand einer umfassenden, rechtsvergleichenden Untersuchung des Fallmaterials werden die Konturen einer solchen Dogmatik des menschenrechtlichen Gleichheitsrechts aufgezeigt.