Der historische Vorläufer der heutigen psychiatrischen Krankenpflege war sicherlich der „Irrenwärter“. Er war unqualifiziert und unzureichend auf seine Aufgaben vorbereitet. Diese beschränkten sich auf das Bewachen und Bändigen der „Irren“, die Verhinderung von Aggressionsausbrüchen und die Aufrechterhaltung eines Mindestmasses an Ordnung und Sauberkeit. Diese Zeiten sind sicherlich endlich überwunden, doch spielt das Bändigen und Beaufsichtigen, die Unterdrückung unerwünschter Lebensregungen und die Aufrechterhaltung der Ordnung noch immer eine Rolle in der psychiatrischen Krankenpflege. Nüchtern betrachtet sind diese Aufgaben unverzichtbar, es geht heute aber darum, diese in einem humanen, menschenwürdigen und rechtlichen Rahmen auszuführen.