Im Rahmen des Hauptmoduls ''Ertragsteuerrecht natürlicher Personen'' im Masterstudiengang ''Steuern und Rechnungslegung'' galt es als Prüfungsleistung, aufbauend auf dem Grundwissen des Bachelor-Studiums, die vertieften Kenntnisse einschlägiger Steuernormen und Steuerwirkungen im Kompetenzbereich der Besteuerung des Einkommens von natürlichen Personen und unter Berücksichtigung typischer steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten, anhand einer Fallstudie im Kontext einer Präsentation mit Studienarbeit darzubieten.